Reha-Sport

Das Rehabilitationstraining kann und darf von jedem niedergelassenen Arzt verordnet werden. Diese Verordnung nach §44 ABS.1 NR. 3 und 4 SBGIX unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit Budgetneutral für den behandelnden Arzt. Hierzu müssen Sie diesen auf die Verordnung 56 ansprechen. Die Verordnung umfasst in der  Regel 50 Übungseinheiten.

Anschließend müssen Sie die Verordnung bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung zur Genehmigung einreichen. Die Übungseinheiten werden zu 100% von Ihrer Kasse bezahlt.

Gerne informieren wir Sie noch ausführlicher, bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin.



Zusätzliche Präventionsangebote:

  • Reha Plus Aktiv 1: zusätzlich 1-mal pro Woche eine Stunde Medizinisches Gerätetraining.
  • Reha Plus Aktiv 2: zusätzlich 2-mal pro Woche eine Stunde Medizinisches Gerätetraining